4. Dezember 2024
Tanzschule Gueth, Hamm

Corona-Regelungen für den Tanzunterricht ab dem 09.02.2022

Liebe Kunden,

es gelten nachfolgende Regelungen:

Der Aufenthalt in unserer Tanzschule (Gastronomiebereich und Unterrichtsräume) ist weiterhin nur noch mit einem 2G Plus Status (Geimpft oder Genesen und Getestet) erlaubt. Die zusätzliche Testpflicht nach Satz 1 entfällt für Personen, die über eine wirksame Auffrischungsimpfung verfügen oder bei denen innerhalb der letzten drei Monate eine Infektion mittels PCR-Test nachgewiesen wurde, obwohl sie zuvor vollständig immunisiert waren.   

Immunisierte und gleichgestellte Personen 

Bei Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren wird der Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gelten aufgrund ihres Alters als Schülerinnen und Schüler und benötigen weder einen Testnachweis noch eine Schulbescheinigung.

Personen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen Covid19 geimpft werden können und über ein entsprechendes ärztliches Attest verfügen (§ 2 Absatz 8 Ziffer 1 und 2  CoronaSchVO NRW gelten ebenfalls als immunisiert.

Wir bitten Sie Ihren Impfstatus beim Betreten der Tanzschule unaufgefordert nachzuweisen.  Ihr Impfnachweis ist nach der Vorschriftenlage grundsätzlich unter Vorlage des Personalausweises zu erbringen. 

Ferner bitten wir Sie um Verständnis, dass wir aus Gründen des Gesundheitsschutzes (allen Beteiligten drohen bei Nichtbeachtung hohe Strafen) die Kontrollen streng durchführen. Bitte verzeihen Sie uns, wenn Sie mehrfach kontrolliert werden, da wir den Impfstatus nur prüfen, aber nicht speichern.  In unseren Räumlichkeiten ist ferner grundsätzlich eine Maske zu tragen, die jedoch weiterhin beim Tanzen abgenommen werden darf, da dieses für die Sportausübung erforderlich ist (§ 3 Absatz 2 Ziffer 12 CoronaSchVO NRW).   Ansonsten gelten nach wie vor die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln.

In Zweifelsfällen gilt unser Hausrecht!

Bitte halten Sie sich zusätzlich zu unseren Veröffentlichungen und den weitergehenden Regelungen auch selbst „auf dem Laufenden!“

Link:  Aktuelle Corona Seiten des Landes NRW und CoronaSchVO NRW 

Vielen Dank vorab für Ihre Kooperation 
Ihr Team der Tanzschule Güth

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