Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tanzschule Güth
(Stand: 01.01.2025)
Auf dieser Seite finden Sie jeweils die gültigen AGB, die auf der Rückseite unserer Vertragsformulare abgedruckt sind. Bitte beachten Sie für die gültigen AGB Ihres abgeschlossenen Vertrages die jeweils passende Vertragsart (siehe unten, Teil A-C).
Teil A – Tanzkursvertrag
Kursplatzreservierung: Die Tanzschule verpflichtet sich bei rechtzeitiger und schriftlich vollständig ausgefüllter Anmeldung einen Kursplatz zu reservieren. Sollte der gewählte Kurs besetzt sein, erfolgt eine sofortige Benachrichtigung. In diesem Falle entfallen Reservierung und Honorarverpflichtung sofern nicht durch den Kunden ein anderer Kurstermin als Ersatz gewählt wird.
Nichtteilnahme am Unterricht/ versäumte Stunden/ Unterricht: Für durch Verschulden des Kunden versäumte Stunden können wir in Parallelkursen gerne einen Ersatztermin benennen. Ist dies nicht möglich, so führt dies jedoch zu keiner Minderung des Honorars. Auch wenn unverschuldet am Unterricht nicht teilgenommen wird, ist das Honorar in voller Höhe zu zahlen. Bei von uns verschuldetem Ausfall einzelner Stunden werden selbstverständlich Ersatzstunden angeboten. Diese können jedoch zu anderen Terminen und bei anderen Kurslehrern stattfinden. Die Auswahl der Räumlichkeiten und der Lehrer steht der Tanzschule generell frei. Der Kunde hat auch keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Mitteilnehmern im Kurs. Ein Rücktritt von der Kursanmeldung ist ausgeschlossen.
Honorarverpflichtung: Mit der Abgabe des Anmeldeformulars wird ein Vertrag geschlossen, der die Tanzschule zur Dienstleistung und den Kunden zur Zahlung des vollen Honorars verpflichtet. Eine Rückerstattung ist nicht möglich.
Fälligkeit/Rücklasten: Das Kurshonorar ist bis zur ersten Stunde zu entrichten. Honorare können im SEPA-Lastschriftverfahren, per Banküberweisung oder Barzahlung entrichtet werden. Der Kunde verpflichtet sich die fälligen Zahlungstermine selbst nachzuhalten. Rechnungen für Kurshonorare werden nur in Ausnahmefällen und gegen eine Bearbeitungsgebühr von 1,50 € erstellt oder versandt. Bei Mahnungen wird eine Mahngebühr von 2,50 € erhoben. Die Kosten für Rücklastschriften (Bankgebühren) werden zusätzlich mit 5,00 € je Rücklastschrift in Abzug gebracht, sofern kein Verschulden der Tanzschule vorliegt.
Änderungen: Generell müssen alle nach Abgabe der Anmeldung eintretenden Änderungen vor Kurs- oder Clubmitgliedschaftsbeginn schriftlich mit der Tanzschule vereinbart werden. Der
Kunde verpflichtet sich spätere Änderungen seiner persönlichen Daten der Tanzschule zeitnah und wahrheitsgemäß anzugeben.
Mündliche Vereinbarungen: Mündliche Zusatzvereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Fixierung auf dem Vertragsformular.
Haftungsausschluss: Die Ausübung des Tanzsportes in den Kursen und Clubs, sowie der Aufenthalt in den Räumlichkeiten der Unterrichts-Standorte der Tanzschule erfolgt auf eigene Gefahr. Für Personen oder Sachschäden, die nicht von der Tanzschule oder deren Angestellten verursacht werden, übernimmt die Tanzschule keine Haftung. Eine Haftung für Schäden jeglicher Art, die außerhalb der jeweiligen Mieträumlichkeiten und Mietzeiten der Tanzschule entstehen, ist grundsätzlich ausgeschlossen. Für Diebstähle und Sachbeschädigungen innerhalb der Mieträumlichkeiten der Tanzschule besteht ebenfalls keine Haftung.
Ausschluss vom Unterricht: Die Tanzschule behält sich vor, Teilnehmer, die gegen die Hausordnung am jeweiligen Standort verstoßen, jederzeit vom Unterricht und Aufenthalt in der dort auszuschließen. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Kurshonorars. Gleiches gilt für Teilnehmer, die mit Zahlungen für einen zurückliegenden Kurs im Verzug sind, bis zur Begleichung der offenen Beiträge.
Kinderbetreuung: Eine Kinderbetreuung oder -beaufsichtigung findet nicht statt. Bei Schäden oder Verletzungen haften Eltern für Ihre Kinder.
Datenverarbeitung: Kundendaten werden von uns für die interne Verwendung verarbeitet. Im Einzelfall kann es erforderlich sein, dass Kundendaten aus Gründen unserer Systemsicherheit kurzfristig an einen Systemadministrator zu Wartungszwecken übermittelt werden müssen. Alle Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt
Fotos und Videoaufzeichnungen: Fotos und Videoaufzeichnungen in unseren Räumlichkeiten bedürfen unserer vorherigen Zustimmung. Von uns angefertigte Fotos und Filmaufnahmen werden uns durch das Betreten unserer Räumlichkeiten ausdrücklich erlaubt und auch zur Veröffentlichung freigegeben. Der Vertragspartner und die durch ihn angemeldeten Personen verzichten bei Betreten der Tanzschule Güth insofern urheberrechtlich auf das Recht am eigenen Bild.
Wirksamkeit der AGB: Diese AGB sind Bestandteil des Vertrages. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieser AGB der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen, bleiben die übrigen Teile in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt. Bei inhaltlichen Änderungen dieser AGB gilt im Einzelfall jeweils der Stand der AGB, welcher auf dem Vertrag abgedruckt und vom Kunden bei Vertragsabschluss unterschrieben wurde!
Gerichtsstand: Erfüllungsort und Gerichtsstand im Falle von Streitigkeiten ist Hamm.
Erweiterte AGB (gültig ab 23.04.2006): Gerät der Kunde mit den Beitrags- oder Honorarzahlungen in Verzug, wird automatisch der Beitrag für die vereinbarte Gesamtlaufzeit des Vertrages fällig. Kosten eines Mahn- und/oder Inkassoverfahrens gehen zu Lasten des Kunden.
Hinweis zur rechtlichen Klarstellung (nicht Bestandteil der AGB):
Auf Grundlage der Formulierungen in unseren AGB sind wir rechtlich von der Verpflichtung entbunden, den Kunden bei säumigen Zahlungen durch eine Mahnung in Verzug zu setzen (§ 286 BGB). Der Zahlungstermin unserer Beiträge und Honorare ist stets kalendarisch bestimmbar. Der säumige Kunde gerät deshalb spätestens 30 Tage nach Fälligkeit des Beitrages oder des Kurshonorars automatisch in Verzug.
Teil B – Tanzclubvertrag (ohne Zumba-Complete)
1. Mitgliedschaft im Club: Die Tanzschule unterhält zusätzlich zu ihrem Kursangebot ein Clubsystem für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Die Mitgliedschaft im Club wird durch Abgabe eines Anmeldeformulars (Vertrag) begründet. Der Beginn der Vertragslaufzeit richtet sich nach dem Eingangsdatum des Vertrages. Bei Verträgen, die bis zum 15. Kalendertag eines Monats eingehen, ist der erste Beitragsmonat der Monat des Vertragseingangs. Bei Verträgen, die ab dem 16. Kalendertag eingehen, zählt der darauffolgende Monat als erster Beitragsmonat. Der Vertragsnehmer erklärt mit Übergabe des Formulars seine Zahlungsfähigkeit! Die Tanzschule hält während der Laufzeit nicht nach, ob und wie oft ein Clubkunde das Angebot nutzt. Eine Nichtnutzung des Angebots durch einen Clubkunden führt ausdrücklich nicht zu einer Entbindung der Beitragsspflicht oder früheren Entlassung aus den vertraglichen Pflichten!
2. Preise: Alle Preise im Clubsystem verstehen sich inklusive der jeweils gesetzlich festgelegten MWSt und der GEMA-Gebühren. Bei Erhöhungen der MWSt erfolgt eine entsprechende Erhöhung der Preise. Vertragspreise richten sich nach Art und Laufzeit des jeweiligen Clubvertrages. Die Tanzschule erhebt eine einmalige Aufnahmegebühr.
3. Fälligkeit der Clubbeiträge: Der monatliche Clubbeitrag ist jeweils zum ersten des Monats fällig, in dem die Tanzschule die Leistung erbringt. Bei Nichtzahlung tritt nach 30 Tagen automatisch der Verzug ein. Gerät der Kunde mit den Beitrags- oder Honorarzahlungen in Verzug, wird automatisch der Beitrag für die vereinbarte Gesamtlaufzeit des Vertrages fällig. Kosten eines Mahn- und/oder Inkassoverfahrens gehen zu Lasten des Kunden.
4. Zahlweise: Beiträge können im SEPA-Lastschriftverfahren oder per Banküberweisung als Dauerauftrag entrichtet werden. Der Kunde verpflichtet sich die fälligen Zahlungstermine selbst nachzuhalten. Der Vertrag gilt rechtlich als Dauerrechnung. Belege für Beiträge werden nur in Ausnahmefällen und gegen eine Bearbeitungsgebühr von 1,50€ erstellt oder versandt.
5. Rücklastschriften und Mahnverfahren: Bei Mahnungen wird eine Mahngebühr von 2,50€ erhoben. Die Kosten von Rücklastschriften werden je Rücklastschrift mit 5,00€ zusätzlich in Abzug gebracht, sofern kein Verschulden der Tanzschule vorliegt. Für den Fall eines Zahlungsrückstandes und einer erfolglos verlaufenen schriftlichen Mahnung wird auf Grundlage dieses Vertrages der Tanzschule Güth im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften (auch außergerichtlich) die Erlaubnis zur Lohnpfändung und Kontopfändung in Höhe des gesamten offenen Clubbeitrages erteilt. Der Vertragsnehmer entbindet mit der Unterschrift auf diesem Vertrag seine kontoführende Bank und seinen Arbeitgeber von entsprechenden Geheimhaltungsverpflichtungen.
6. Youcard: Für Kinder und Jugendliche akzeptieren wir die Youcard. Die Nummer der Karte ist bei Vertragsabschluss auf dem vorgesehenen Vertragsfeld zu vermerken. Wir buchen im Rahmen der uns städtisch erlaubten Buchungsmöglichkeiten maximal 15,00€ pro Youcard- Inhaber monatlich von der Karte ab. Bei Monatsbeiträgen, die mehr als 15,00€ betragen, ist vom Vertragsnehmer monatlich eine entsprechende Beitrags-Zuzahlung als Eigenanteil zu leisten. Bei ungedeckten Youcards ist der volle Monatsbeitrag durch den Vertragsnehmer selbst zu entrichten. Bei nachträglicher Bewilligung und Deckung einer Youcard erfolgt, sofern dieses im Rahmen der städtischen Bewilligung im Einzelfall erlaubt wird, eine nachträgliche Youcard-Buchung und im Erfolgsfall die entsprechende Erstattung des durch den Vertragsnehmer in Vorkasse geleisteten Youcard-Betrages. Die Tanzschule übernimmt für den jeweiligen Karteninhaber keine mündliche oder schriftliche Korrespondenz mit der Stadt.
7. Vertragslaufzeit: Alle nachfolgend aufgeführten Arten von Clubverträgen verlängern sich nach der ersten Mindestlaufzeit automatisch, sofern sie während der Laufzeit nicht fristgerecht gekündigt werden. Es gelten die bei Vertragsabschluss gültigen gesetzlichen Kündigungsbestimmungen nach dem BGB.
8. Tanzclub im Kinderbereich (Personen bis zum Alter von 5 Jahren):
Mitgliedschaft für 3 Monate (1 x pro Woche) – Monatsbeitrag: 18,00€ pro Person Mitgliedschaft für 3 Monate (2 x pro Woche) – Monatsbeitrag: 25,00€ pro Person jeweils zuzüglich einmalige Aufnahmegebühr 5,00€ pro Person
9. Tanzclub im Jugendbereich (Personen im Alter von 6 bis 17 Jahren):
Mitgliedschaft für 4 Monate (1 x pro Woche) – Monatsbeitrag: 28,00€ pro Person
Mitgliedschaft für 4 Monate (2 x pro Woche) – Monatsbeitrag: 38,00€ pro Person
jeweils zuzüglich einmalige Aufnahmegebühr 5,00€ pro Person
10. Tanzclub für Auszubildende, Schüler und Studenten (Personen über 18 Jahre): Mitgliedschaft für 6 Monate – Monatsbeitrag: 35,00,-€ pro Person
Mitgliedschaft für 12 Monate – Monatsbeitrag: 28,00€ pro Person
jeweils zuzüglich einmalige Aufnahmegebühr 5,00€ pro Person
Bei der Anmeldung ist eine entsprechende Bescheinigung über den Status vorzulegen. Der
Wegfall des Status ist unverzüglich gegenüber der Tanzschule anzuzeigen. Diesbezügliche Versäumnisse führen zur nachträglichen Beitragsrückberechnung und entsprechenden Beitragsnachzahlungen, wobei als Berechnungsgrundlage für den Beitrag der Vertragsbeitrag für Erwachsene mit einer Laufzeit von 6 Monaten zu Grunde gelegt wird.
11. Tanzclub Erwachsene (Personen über 18 Jahre):
Mitgliedschaft für 6 Monate – Monatsbeitrag: 50,-€ pro Person
zuzüglich einmalige Aufnahmegebühr 20,00€ pro Person
Mitgliedschaft für 12 Monate – Monatsbeitrag: 35,-€ pro Person
zuzüglich einmalige Aufnahmegebühr 10,00€ pro Person
12. Aktionen/ Sonderverträge (gültig für alle Vertragsarten): Bei Aktionen gelten die in der Aktion vereinbarten Grundlaufzeiten und Preise. Verträge, die im Rahmen einer Aktion abgeschlossen werden, verlängern sich nach der Mindestlaufzeit automatisch zu dem in der Aktion vereinbarten Monatspreis. Die Tanzschule hat das Recht, den Aktionsvertrag zum Ablauf einer Laufzeitperiode zu kündigen.
13. Unterricht im Club: Mitglieder im Club der Tanzschule Güth können das gesamte Club- und Kursangebot (mit Ausnahme des Zumba® Fitnessclubs) nutzen. Die Auswahl der Termine, der Räumlichkeiten und der Lehrer steht der Tanzschule generell frei. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Unterricht an einer bestimmten Örtlichkeit oder eine bestimmte Anzahl von Mitteilnehmern in dem von ihm besuchten Club. Die Betriebsferien der Tanzschule liegen in der Regel in der Hauptferienzeit. Während dieser Zeit wird ein eingeschränktes Ferienprogramm angeboten.
14. Ruhende Mitgliedschaft: Es besteht kein aus dem Vertrag abzuleitender Rechtsanspruch auf eine ruhende Mitgliedschaft. Die Tanzschule entscheidet hier im Einzelfall aus eigenem Ermessen und über die Höhe eventueller Kosten. Ruhende Beitragsmonate verlängern den Vertrag um die gleiche Anzahl der Monate.
15. Kündigung der Clubmitgliedschaft: Kündigungen müssen in Textform erfolgen. Nur Verträge, die nach dem 28.02.2022 abgeschlossen wurden, können nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Für Verträge die davor abgeschlossen wurden, gelten die davor vereinbarten Fristen. Kündigungen müssen klar formuliert sein. Der Vertrag (das Mitglied), auf den sich die Kündigung bezieht, muss eindeutig benannt werden. Der Vertragsinhaber (Name, Adresse) muss benannt werden. Eine mündliche Kündigung oder eine Kündigung durch Dritte ist ausgeschlossen und nicht wirksam! Maßgeblich für die Kündigungsfrist ist stets der Eingang der Kündigung. Bei SEPA-Lastschriften erfolgt die Kündigungsbestätigung in der Regel im Verwendungszweck. Zusätzliche Bestätigungen werden nicht versandt. In Streitfällen sind die Schriftlichkeit und der fristgemäße Eingang der Kündigung vom Kunden durch Vorlage des Schriftverkehrs nachzuweisen. Ein Widerruf der Kündigung kann bis zum Ende der Mitgliedschaft jederzeit schriftlich erfolgen. Ein Widerruf verpflichtet zur Fortführung der Beitragszahlung. Sofern nach Ablauf der Kündigungsfrist durch den Vertragsnehmer aus eigener Veranlassung und unaufgefordert weitere Zahlungen zum gekündigten Vertrag eingehen (z. B. durch Dauerauftrag), erklärt der Kunde hierdurch konkludent den Widerruf seiner Kündigung und die von ihm gewünschte Fortführung des Vertrages zu den ursprünglichen Konditionen. Da der Vertrag für diesen Fall fortbesteht, stellt der Vertragsnehmer die Tanzschule mit Unterschrift auf diesem Vertrag ausdrücklich von der Rückzahlung der fortgezahlten Beiträge frei.
16. Änderungen: Generell müssen alle nach Abgabe der Anmeldung eintretenden Änderungen schriftlich mit der Tanzschule vereinbart werden. Der Kunde verpflichtet sich Änderungen seiner persönlichen Daten der Tanzschule zeitnah und wahrheitsgemäß anzugeben.
17. Mündliche Vereinbarungen: Mündliche Zusatzvereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Fixierung durch einen Mitarbeiter der Tanzschule auf dem Vertragsformular.
18. Haftungsausschluss: Die Ausübung des Tanzsportes in den Kursen und Clubs, sowie der Aufenthalt in den Räumlichkeiten der Tanzschule erfolgt auf eigene Gefahr. Für Personen- oder Sachschäden, die nicht von der Tanzschule oder deren Angestellten verursacht werden, übernimmt die Tanzschule keine Haftung. Eine Haftung für Schäden jeglicher Art, die außerhalb der Mieträumlichkeiten der Tanzschule entstehen, ist grundsätzlich ausgeschlossen. Für Diebstähle und Sachbeschädigungen innerhalb der Mieträumlichkeiten der Tanzschule besteht ebenfalls keine Haftung.
19. Ausschluss vom Unterricht: Die Tanzschule behält sich vor, Teilnehmer, die gegen die Hausordnung verstoßen, jederzeit vom Unterricht und Aufenthalt am jeweiligen Standort auszuschließen. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung von Beiträgen oder Honoraren. Gleiches gilt für Teilnehmer, die mit Zahlungen mehr als zwei Monate im Verzug sind bis zur Begleichung der offenen Beiträge.
20. Einbringen und Konsum von Betäubungsmitteln (Cannabis): Das Einbringen und der Konsum von Cannabis ist an den Unterrichtsstandorten untersagt.
21. Rauchen, Speisen- und Getränkeverzehr: Das Rauchen, das ungenehmigte Einbringen von Speisen und Getränken, sowie deren Verzehr ist an unseren Unterrichtsstandorten streng untersagt.
22. Kinderbetreuung: Eine Kinderbetreuung oder -beaufsichtigung findet nicht statt. Bei Schäden oder Verletzungen haften Eltern für Ihre Kinder. Bei Begleitpersonen von Kindern unter 8 Jahren besteht deren Aufsichtspflicht auch an dem jeweiligen Standort.
23. Datenverarbeitung: Kundendaten werden für die interne Verwendung verarbeitet. Im Einzelfall kann es erforderlich sein, dass Kundendaten aus Gründen unserer Systemsicherheit kurzfristig an einen Systemadministrator zu Wartungszwecken übermittelt werden müssen. Alle Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt
24. Fotos und Videoaufzeichnungen: Fotos und Videoaufzeichnungen in unseren Unterrichts-Räumlichkeiten bedürfen unserer vorherigen Zustimmung. Von uns angefertigte Fotos und Filmaufnahmen werden uns durch das Betreten dieser Räumlichkeiten jedoch ausdrücklich erlaubt und auch zur Veröffentlichung freigegeben. Der Vertragspartner und die durch ihn angemeldeten Personen verzichten bei Betreten der Unterrichtsräume insofern urheberrechtlich auf das Recht am eigenen Bild.
25. Verfahren bei Betriebsschließung: Bei behördlich angeordneten und sonstigen Schließungen der Tanzschule ruht der Vertrag beidseitig und ist deshalb während der Schließung kostenfrei. Der Vertrag des Kunden verlängert sich nach dem Monat der Wiedereröffnung um die Anzahl der vorherigen Schließungsmonate. Bei Kunden, die aus eigener Veranlassung oder auf eigenen Wunsch, während einer Betriebsschließung ihren Beitrag weiterzahlen, bleibt die Laufzeit des Vertrages für die Anzahl der weitergezahlten Monate unberührt.
26. Verfahren bei dauerhafter Betriebseinstellung: Alle Verträge mit der Tanzschule enden automatisch am Ende des Monats, in dem der Tanzschulbetrieb dauerhaft eingestellt wurde. Dieses gilt ohne Rücksicht auf die Gründe der Betriebseinstellung. Die Tanzschule schuldet nach Betriebseinstellung keine Leistung. Offene Beiträge oder Honorare, die vor dem Vertragsende entstanden sind, sind durch den Kunden noch zu entrichten.
27. Wirksamkeit der AGB: Mit der Unterschrift auf der Anmeldung erklärt der Kunde, dass er die AGB vor Abgabe seines Anmeldeformulars zur Kenntnis genommen hat und akzeptiert. Die AGB sind damit Bestandteil des Vertrages. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieser AGB der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen, bleiben die übrigen Teile in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt. Bei inhaltlichen Änderungen dieser AGB gilt im Einzelfall jeweils der Stand der AGB, welcher auf dem Vertrag abgedruckt und vom Kunden bei Vertragsabschluss unterschrieben wurde!
28. Gerichtsstand: Erfüllungsort und Gerichtsstand im Falle von Streitigkeiten ist Hamm.
Sonstige Hinweis auf die Rechtslage (nicht Bestandteil der AGB):
Auf Grundlage der Formulierungen in unseren AGB sind wir rechtlich von der Verpflichtung entbunden, den Kunden bei säumigen Zahlungen durch eine Mahnung in Verzug zu setzen (§ 286 BGB). Der Zahlungstermin unserer Beiträge und Honorare ist stets kalendarisch bestimmbar. Der säumige Kunde gerät deshalb spätestens 30 Tage nach Fälligkeit des Beitrages oder des Kurshonorars automatisch in Verzug.
Mit der Unterschrift auf der Vorderseite des Vertragsformulars verzichtet der Vertragsnehmer auf Einrede und erklärt seine Kenntnisnahme und sein ausdrückliches Einverständnis mit den AGB der Tanzschule Güth. Für den Nachweis über die Kenntnisnahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Tanzschule Güth reicht in Streitfällen die Unterschrift auf der Vorderseite des jeweiligen Vertrages!
Teil C – Tanzclubvertrag Zumba-Complete
Mitgliedschaft im Zumba® Complete Club: Die Mitgliedschaft im Zumba® Complete Club wird durch Abgabe eines Anmeldeformulars begründet. Der Beginn der Vertragslaufzeit richtet sich nach dem Eingangsdatum des Vertrages. Bei Verträgen, die bis zum 15. Kalendertag eines Monats eingehen, ist der erste Beitragsmonat der Monat des Vertragseingangs. Bei Verträgen, die ab dem 16. Kalendertag eingehen, zählt der darauffolgende Monat als erster Beitragsmonat. Der Vertragsnehmer erklärt mit Übergabe des Formulars seine Zahlungsfähigkeit! Die Tanzschule hält während der Laufzeit nicht nach, ob und wie oft ein Clubkunde das Angebot nutzt. Eine Nichtnutzung des Angebots durch einen Clubkunden führt ausdrücklich nicht zu einer Entbindung der Beitragsspflicht oder früheren Entlassung aus den vertraglichen Pflichten!
Preise: Alle Preise im Clubsystem verstehen sich inklusive der jeweils gesetzlich festgelegten MWSt und der GEMA-Gebühren. Bei Erhöhungen der MWSt erfolgt eine entsprechende Erhöhung der Preise. Vertragspreise richten sich nach Art und Laufzeit des jeweiligen Clubvertrages. Die Tanzschule erhebt eine einmalige Aufnahmegebühr.
Fälligkeit der Clubbeiträge: Der monatliche Clubbeitrag ist jeweils zum ersten des Monats fällig, in dem die Tanzschule die Leistung erbringt. Bei Nichtzahlung tritt nach 30 Tagen automatisch der Verzug ein. Gerät der Kunde mit den Beitrags- oder Honorarzahlungen in Verzug, wird automatisch der Beitrag für die vereinbarte Gesamtlaufzeit des Vertrages fällig. Kosten eines Mahn- und/oder Inkassoverfahrens gehen zu Lasten des Kunden.
Zahlweise: Beiträge können im SEPA-Lastschriftverfahren oder per Banküberweisung als Dauerauftrag entrichtet werden. Der Kunde verpflichtet sich die fälligen Zahlungstermine selbst nachzuhalten. Der Vertrag gilt rechtlich als Dauerrechnung. Belege für Beiträge werden nur in Ausnahmefällen und gegen eine Bearbeitungsgebühr von 1,50€ erstellt oder versandt.
Rücklastschriften und Mahnverfahren: Bei Mahnungen wird eine Mahngebühr von 2,50€ erhoben. Die Kosten von Rücklastschriften werden je Rücklastschrift mit 5,00€ zusätzlich in Abzug gebracht, sofern kein Verschulden der Tanzschule vorliegt. Für den Fall eines Zahlungsrückstandes und einer erfolglos verlaufenen schriftlichen Mahnung wird auf Grundlage dieses Vertrages der Tanzschule Güth im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften (auch außergerichtlich) die Erlaubnis zur Lohnpfändung und Kontopfändung in Höhe des gesamten offenen Clubbeitrages erteilt. Der Vertragsnehmer entbindet mit der Unterschrift auf diesem Vertrag seine kontoführende Bank und seinen Arbeitgeber von entsprechenden Geheimhaltungsverpflichtungen.
Youcard: Für Kinder und Jugendliche akzeptieren wir die Youcard. Die Nummer der Karte ist bei Vertragsabschluss auf dem vorgesehenen Vertragsfeld zu vermerken. Wir buchen im Rahmen der uns städtisch erlaubten Buchungsmöglichkeiten maximal 15,00€ pro Youcard- Inhaber monatlich von der Karte ab. Bei Monatsbeiträgen, die mehr als 15,00€ betragen, ist vom Vertragsnehmer monatlich eine entsprechende Beitrags-Zuzahlung als Eigenanteil zu leisten. Bei ungedeckten Youcards ist der volle Monatsbeitrag durch den Vertragsnehmer selbst zu entrichten. Bei nachträglicher Bewilligung und Deckung einer Youcard erfolgt, sofern dieses im Rahmen der städtischen Bewilligung im Einzelfall erlaubt wird, eine nachträgliche Youcard-Buchung und im Erfolgsfall die entsprechende Erstattung des durch den Vertragsnehmer in Vorkasse geleisteten Youcard-Betrages. Die Tanzschule übernimmt für den jeweiligen Karteninhaber keine mündliche oder schriftliche Korrespondenz mit der Stadt.
Vertragslaufzeit: Der Zumba® Complete Clubvertrag verlängert sich nach der ersten Mindestlaufzeit automatisch, sofern er während der Laufzeit nicht fristgerecht gekündigt werden. Es gelten die bei Vertragsabschluss gültigen gesetzlichen Kündigungsbestimmungen nach dem BGB.
Zumba® Complete Clubvertrag (Personen im Alter ab 13 Jahren): Mitgliedschaft für 3 Monate – Monatsbeitrag: 29,00€ pro Person Mitgliedschaft für 6 Monate – Monatsbeitrag: 25,00€ pro Person Mitgliedschaft für 6 Monate – Monatsbeitrag: 21,00€ pro Person
jeweils zuzüglich einmalige Anmelde- und Bearbeitungsgebühr 25,00€ pro Person
ZUMBA® Fitness Update (für Bestands-Clubmitglieder)
Ü18 – ZUMBA® Fitness für 12 Monate: 17,00€
U18 – ZUMBA® Fitness für 3 Monate: 10,00€
Aktionen/ Sonderverträge: Bei Aktionen gelten diese AGB und die in der Aktion vereinbarten Grundlaufzeiten und Preise. Verträge, die im Rahmen einer Aktion abgeschlossen werden, verlängern sich nach der Mindestlaufzeit automatisch zu dem in der Aktion vereinbarten Monatspreis. Beitragsfreie Monate beginnen grundsätzlich erst am 01. Kalendertag des Monats, der auf den letzten beitragspflichtigen Monat folgt.
Unterricht im Club: Die Zumba® Complete Mitgliedschaft gilt nur für den Zumba® Unterricht. Die Tanzschule kann für die Belegung einzelner Zumba® Angebote Wartezeiten einrichten, wenn der Unterricht temporär aus Kapazitätsgründen keine weiteren Teilnehmer zulässt. Die Anzahl der Teilnehmer für Zumba® Step beträgt maximal 15 Personen. Die Auswahl der Termine, der Räumlichkeiten und der Lehrer steht der Tanzschule generell frei. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Mitteilnehmern in dem von ihm besuchten Club. Die Betriebsferien der Tanzschule liegen in der Regel in der Hauptferienzeit. Während dieser Zeit wird ein eingeschränktes Ferienprogramm angeboten.
Ruhende Mitgliedschaft: Es besteht kein aus dem Vertrag abzuleitender Rechtsanspruch auf eine ruhende Mitgliedschaft. Die Tanzschule entscheidet hier im Einzelfall aus eigenem Ermessen und über die Höhe eventueller Kosten. Ruhende Beitragsmonate verlängern den Vertrag um die gleiche Anzahl der Monate.
Kündigung der Clubmitgliedschaft: Kündigungen müssen in Textform erfolgen. Nur Verträge, die nach dem 28.02.2022 abgeschlossen wurden, können nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Für Verträge die davor abgeschlossen wurden, gelten die davor vereinbarten Fristen. Kündigungen müssen klar formuliert sein. Der Vertrag (das Mitglied), auf den sich die Kündigung bezieht, muss eindeutig benannt werden. Der Vertragsinhaber (Name, Adresse) muss benannt werden. Eine mündliche Kündigung oder eine Kündigung durch Dritte ist ausgeschlossen und nicht wirksam! Maßgeblich für die Kündigungsfrist ist stets der Eingang der Kündigung. Bei SEPA-Lastschriften erfolgt die Kündigungsbestätigung in der Regel im Verwendungszweck. Zusätzliche Bestätigungen werden nicht versandt. In Streitfällen sind die Schriftlichkeit und der fristgemäße Eingang der Kündigung vom Kunden durch Vorlage des Schriftverkehrs nachzuweisen. Ein Widerruf der Kündigung kann bis zum Ende der Mitgliedschaft jederzeit schriftlich oder durch Fortzahlung des Beitrages erfolgen. Ein Widerruf verpflichtet zur Fortführung der Beitragszahlung. Sofern nach Ablauf der Kündigungsfrist durch den Vertragsnehmer aus eigener Veranlassung und unaufgefordert weitere Zahlungen zum gekündigten Vertrag eingehen (z. B. durch Dauerauftrag), erklärt der Kunde hierdurch konkludent den Widerruf seiner Kündigung und die von ihm gewünschte Fortführung des Vertrages zu den ursprünglichen Konditionen. Da der Vertrag für diesen Fall fortbesteht, stellt der Vertragsnehmer die Tanzschule mit Unterschrift auf diesem Vertrag ausdrücklich von der Rückzahlung der fortgezahlten Beiträge frei.
Änderungen: Generell müssen alle nach Abgabe der Anmeldung eintretenden Änderungen schriftlich mit der Tanzschule vereinbart werden. Der Kunde verpflichtet sich Änderungen seiner persönlichen Daten der Tanzschule zeitnah und wahrheitsgemäß anzugeben.
Mündliche Vereinbarungen: Mündliche Zusatzvereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Fixierung durch einen Mitarbeiter der Tanzschule auf dem Vertragsformular.
Haftungsausschluss: Die Ausübung des Tanzsportes in den Kursen und Clubs, sowie der Aufenthalt in den Räumlichkeiten der Tanzschule erfolgt auf eigene Gefahr. Für Personen- oder Sachschäden, die nicht von der Tanzschule oder deren Angestellten verursacht werden, übernimmt die Tanzschule keine Haftung. Eine Haftung für Schäden jeglicher Art, die außerhalb der Mieträumlichkeiten der Tanzschule entstehen, ist grundsätzlich ausgeschlossen. Für Diebstähle und Sachbeschädigungen innerhalb der Mieträumlichkeiten der Tanzschule besteht ebenfalls keine Haftung.
Ausschluss vom Unterricht: Die Tanzschule behält sich vor, Teilnehmer, die gegen die Hausordnung verstoßen, jederzeit vom Unterricht und Aufenthalt in der Tanzschule auszuschließen. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung von Beiträgen oder Honoraren. Gleiches gilt für Teilnehmer, die mit Zahlungen mehr als zwei Monate im Verzug sind bis zur Begleichung der offenen Beiträge.
Einbringen und Konsum von Betäubungsmitteln (Cannabis): Das Einbringen und der Konsum von Cannabis ist an den Standorten der Tanzschule untersagt.
Rauchen, Speisen- und Getränkeverzehr: Das Rauchen, das ungenehmigte Einbringen von Speisen und Getränken, sowie deren Verzehr ist in den Unterrichtsräumen an den Standorten der Tanzschule untersagt.
Kinderbetreuung: Eine Kinderbetreuung oder -beaufsichtigung findet nicht statt. Bei Schäden oder Verletzungen haften Eltern für Ihre Kinder. Bei Begleitpersonen von Kindern unter 8 Jahren besteht deren Aufsichtspflicht auch an den Standorten der Tanzschule.
Datenverarbeitung: Kundendaten werden für die interne Verwendung verarbeitet. Im Einzelfall kann es erforderlich sein, dass Kundendaten aus Gründen unserer Systemsicherheit kurzfristig an einen Systemadministrator zu Wartungszwecken übermittelt werden müssen. Alle Daten werden selbstverständlich vertraulich behandeln.
Fotos und Videoaufzeichnungen: Fotos und Videoaufzeichnungen in unseren Unterrichts-Räumlichkeiten bedürfen unserer vorherigen Zustimmung. Von uns angefertigte Fotos und Filmaufnahmen werden uns durch das Betreten dieser Räumlichkeiten ausdrücklich erlaubt und auch zur Veröffentlichung freigegeben. Der Vertragspartner und die durch ihn angemeldeten Personen verzichten bei Betreten der gemieteten Räume der Tanzschule Güth insofern urheberrechtlich auf das Recht am eigenen Bild.
Verfahren bei Betriebsschließung: Bei behördlich angeordneten und sonstigen Schließungen der Tanzschule ruht der Vertrag beidseitig und ist in der Zeit der Schließung deshalb kostenfrei. Der Vertrag des Kunden verlängert sich nach dem Monat der Wiedereröffnung um die Anzahl der vorherigen Schließungsmonate. Bei Kunden, die aus eigener Veranlassung oder auf eigenen Wunsch während einer Betriebsschließung ihren Beitrag weiterzahlen, bleibt die Laufzeit des Vertrages für die Anzahl der weitergezahlten Monate unberührt.
Verfahren bei dauerhafter Betriebseinstellung: Alle Verträge mit der Tanzschule enden automatisch am Ende des Monats, in dem der Tanzschulbetrieb dauerhaft eingestellt wurde. Dieses gilt ohne Rücksicht auf die Gründe der Betriebseinstellung. Die Tanzschule schuldet nach Betriebseinstellung keine Leistung. Offene Beiträge oder Honorare, die vor dem Vertragsende entstanden sind, sind durch den Kunden noch zu entrichten.
Wirksamkeit der AGB: Mit der Unterschrift auf der Anmeldung erklärt der Kunde, dass er die in der Tanzschule am Infoboard ausgehängten AGB vor Abgabe seines Anmeldeformulars zur Kenntnis genommen hat und akzeptiert. Die AGB sind damit Bestandteil des Vertrages. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieser AGB der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen, bleiben die übrigen Teile in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt. Bei inhaltlichen Änderungen dieser AGB gilt im Einzelfall jeweils der Stand der AGB, welcher auf dem Vertrag abgedruckt und vom Kunden bei Vertragsabschluss unterschrieben wurde!
Gerichtsstand: Erfüllungsort und Gerichtsstand im Falle von Streitigkeiten ist Hamm. Sonstige Hinweis auf die Rechtslage (nicht Bestandteil der AGB): Auf Grundlage der Formulierungen in unseren AGB sind wir rechtlich von der Verpflichtung entbunden, den Kunden bei säumigen Zahlungen durch eine Mahnung in Verzug zu setzen (§ 286 BGB). Der Zahlungstermin unserer Beiträge und Honorare ist stets kalendarisch bestimmbar. Der säumige Kunde gerät deshalb spätestens 30 Tage nach Fälligkeit des Beitrages oder des Kurshonorars automatisch in Verzug. Mit der Unterschrift auf der Vorderseite des Vertragsformulars verzichtet der Vertragsnehmer auf Einrede und erklärt seine Kenntnisnahme und sein ausdrückliches Einverständnis mit den AGB der Tanzschule Güth. Für den Nachweis über die Kenntnisnahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Tanzschule Güth reicht in Streitfällen die Unterschrift auf der Vorderseite des jeweiligen Vertrages!