19. März 2024
Tanzschule Gueth, Hamm

Allgemeine Geschäftsbedingungen  der Tanzschule Güth

Teil A – Kurse

Kursplatzreservierung: Die Tanzschule verpflichtet sich bei rechtzeitiger und schriftlich vollständig ausgefüllter Anmeldung einen Kursplatz zu reservieren. Sollte der gewählte Kurs besetzt sein, erfolgt eine sofortige Benachrichtigung. In diesem Falle entfallen Reservierung und Honorarverpflichtung sofern nicht durch den Kunden ein anderer Kurstermin als Ersatz gewählt wird.

Nichtteilnahme am Unterricht/ versäumte Stunden/ Unterricht: Für durch Verschulden des Kunden versäumte Stunden können wir in Parallelkursen gerne einen Ersatztermin benennen. Ist dies nicht möglich, so führt dies jedoch zu keiner Minderung des Honorars. Auch wenn unverschuldet am Unterricht nicht teilgenommen wird, ist das Honorar in voller Höhe zu zahlen. Bei von uns verschuldetem Ausfall einzelner Stunden werden selbstverständlich Ersatzstunden angeboten. Diese können jedoch zu anderen Terminen und bei anderen Kurslehrern stattfinden. Die Auswahl der Räumlichkeiten und der Lehrer steht der Tanzschule generell frei. Der Kunde hat auch keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Mitteilnehmern im Kurs. Ein Rücktritt von der Kursanmeldung ist ausgeschlossen.

Honorarverpflichtung: Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung des vollen Honorars. Eine Rückerstattung ist nicht möglich.

Fälligkeit/Rücklasten: Das Kurshonorar ist bis zur ersten Stunde zu entrichten. Honorare können im SEPA-Lastschriftverfahren, per Banküberweisung oder Barzahlung entrichtet werden. Der Kunde verpflichtet sich die fälligen Zahlungstermine selbst nachzuhalten. Rechnungen für Kurshonorare werden nur in Ausnahmefällen und gegen eine Bearbeitungsgebühr von 1,50 € erstellt oder versandt. Bei Mahnungen wird eine Mahngebühr von 2,50 € erhoben. Die Kosten für Rücklastschriften (Bankgebühren) werden zusätzlich mit 5,00 € je Rücklastschrift in Abzug gebracht, sofern kein Verschulden der Tanzschule vorliegt.

Teil B – Club

Mitgliedschaft im Club: Die Tanzschule unterhält zusätzlich zu ihrem Kursangebot ein Clubsystem. Die Mitgliedschaft im Club wird durch Abgabe eines Anmeldeformulars begründet. Der Beginn der Vertragslaufzeit richtet sich nach dem Eingangsdatum des Vertrages. Bei Verträgen, die bis zum 15. Kalendertag eines Monats eingehen, ist der erste Beitragsmonat der Monat des Vertragseingangs. Bei Verträgen, die ab dem 16. Kalendertag eingehen, zählt der darauffolgende Monat als erster Beitragsmonat. Der Vertragsnehmer erklärt seine Zahlungsfähigkeit!  Die Tanzschule hält nicht nach, ob und wie oft ein Clubkunde das Angebot nutzt.  Eine Nichtnutzung des Angebots durch einen Clubkunden führt ausdrücklich nicht zu einer Entbindung der Beitragsspflicht!

Vertragslaufzeit und Preise: Die Preise im Clubsystem verstehen sich inkl. der jeweils gesetzlich festgelegten MwSt und GEMA-Gebühren. Bei Erhöhungen der MwSt erfolgt eine entsprechende Erhöhung der Preise. Sie richten sich ferner nach der Laufzeit des jeweiligen Vertrages.

Erwachsene (Personen über 18 Jahre):

– Mitgliedschaft für 6 Monate – Monatsbeitrag: 45,-€ pro Person
Diese Mitgliedschaft im Clubsystem der Tanzschule Güth beträgt mindestens 6 Monate. Sie verlängert sich automatisch um weitere 6 Monate, wenn der Vertrag nicht bis zum letzten Kalendertag des 2. Beitragsmonats der jeweiligen Vertragslaufzeitperiode schriftlich gekündigt wird. (gilt auch für Zumba-Update Verträge)

– Mitgliedschaft für 12 Monate – Monatsbeitrag: 32,-€ pro Person
Diese Mitgliedschaft im Clubsystem der Tanzschule Güth beträgt mindestens 12 Monate. Sie verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn der Vertrag nicht bis zum letzten Kalendertag des 2. Beitragsmonats der jeweiligen Vertragslaufzeitperiode schriftlich gekündigt wird. (gilt auch für Zumba-Update Verträge)

Auszubildende:

Mitgliedschaft wahlweise  für 6 Monate (Monatsbeitrag 32,00€) oder 12 Monate (Monatsbeitrag: 24,-€ pro Person).  Diese Mitgliedschaft im Clubsystem der Tanzschule Güth beträgt mindestens 6 Monate. Sie verlängert sich automatisch um weitere 6 oder 12 Monate (Monatszahl abhängig vom Erstvertrag), wenn der Vertrag nicht bis zum letzten Kalendertag des 2. Beitragsmonats der jeweiligen Vertragslaufzeitperiode schriftlich gekündigt wird. (gilt auch für Zumba-Update Verträge) Bei der Anmeldung ist eine entsprechende Bescheinigung vorzulegen. Der Wegfall des Ausbildungsstatus ist unverzüglich gegenüber der Tanzschule anzuzeigen. Diesbezügliche Versäumnisse führen zur nachträglichen Beitragsrückberechnung und entsprechenden Beitragsnachzahlungen, wobei als Berechnungsgrundlage der Vertragsbeitrag für Erwachsene mit einer Laufzeit von 6 Monaten (45,-€ pro Monat pro Person) zu Grunde gelegt wird.

Kinder, Jugendliche, Schüler*1 / Studenten*2:

Mitgliedschaft für 3 Monate (*1) / 6 Monate(*2)  – Monatsbeitrag: 24,-€ pro Person
Diese Mitgliedschaft im Clubsystem der Tanzschule Güth beträgt mindestens 3 (bei Studenten 6)  Monate. Sie verlängert sich automatisch um weitere 3 (bei Studenten 6) Monate, wenn der Vertrag nicht bis zum letzten Kalendertag des 2. Beitragsmonats der jeweiligen Vertragslaufzeitperiode schriftlich gekündigt wird (gilt auch für Zumba-Update Verträge) Schüler, Studenten und Auszubildende müssen bei der Anmeldung eine entsprechende Bescheinigung vorlegen. Sie verpflichten sich, den Wegfall dieses Status unverzüglich gegenüber der Tanzschule anzuzeigen. Diesbezügliche Versäumnisse führen zur nachträglichen Beitragsrückberechnung und Beitragsnachzahlung, wobei als Berechnungs-grundlage der Vertragsbeitrag für Erwachsene mit einer Laufzeit von 6 Monaten (37,00€ pro Person pro Monat) zu Grunde gelegt wird.

Aktionen/ Sonderverträge (gültig für alle Bereiche und Altersklassen)
Bei Aktionen gelten die in der Aktion vereinbarten Grundlaufzeiten und Preise. Aktionsverträge verlängern sich automatisch um die vereinbarte Grundlaufzeit, wenn der Vertrag nicht bis zum letzten Kalendertag des 2. Beitragsmonats der jeweiligen Vertragslaufzeitperiode schriftlich gekündigt wird.  Der Vertrag verlängert sich zu dem in der Aktion vereinbarten Monatspreis.  Die Tanzschule hat zu den gleichen Fristen das Recht, den Aktionsvertrag zum Ablauf einer Laufzeitperiode zu kündigen.

Aufnahmegebühr: Die Tanzschule erhebt ferner eine einmalige Aufnahmegebühr. Diese Gebühr beträgt pro Person für Auszubildende, Kinder, Jugendliche, Schüler und Studenten 5,-€, für Erwachsene 10,-€ bei einem Jahresvertrag und 20,-€ bei einem Halbjahresvertrag. Mitglieder im Club der Tanzschule Güth können das gesamte Angebot (mit Ausnahme von Zumba® Fitness) nutzen.

Clubbeiträge: Der monatliche Clubbeitrag ist jeweils zum ersten des Monats fällig, in dem die Tanzschule die Leistung erbringt.  Bei Nichtzahlung tritt nach 30 Tagen automatisch der Verzug ein.

Fälligkeit der Clubbeiträge / Rücklasten / Mahnverfahren: Der monatliche Clubbeitrag ist jeweils zum ersten des Monats fällig, in dem die Tanzschule die Leistung erbringt. Beiträge können im SEPA-Lastschriftverfahren, per Banküberweisung oder per Barzahlung entrichtet werden. Der Kunde verpflichtet sich die fälligen Zahlungstermine selbst nach zu halten. Rechnungen für Beiträge werden nur in Ausnahmefällen und gegen eine Bearbeitungsgebühr von 1,50€ erstellt oder versandt .  Bei Mahnungen wird eine Mahngebühr von 2,50€ erhoben. Die Kosten von Rücklastschriften werden je Rücklastschrift mit 5,00€ zusätzlich in Abzug gebracht, sofern kein Verschulden der Tanzschule vorliegt. Für den Fall eines Zahlungsrückstandes und einer erfolglos verlaufenen schriftlichen Mahnung wird auf Grundlage dieses Vertrages der Tanzschule Güth im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften (auch außergerichtlich) die Erlaubnis zur Lohnpfändung und Kontopfändung in Höhe des gesamten offenen Clubbeitrages erteilt. Der Vertragsnehmer entbindet mit der Unterschrift auf diesem Vertrag seine kontoführende Bank und seinen Arbeitgeber von entsprechenden Geheimhaltungsverpflichtungen. Gerät der Kunde mit den Beitrags- oder Honorarzahlungen in Verzug, wird automatisch der Beitrag für die vereinbarte Gesamtlaufzeit des Vertrages fällig. Sämtliche Kosten eines Mahn- und/oder Inkassoverfahrens gehen zu Lasten des Kunden.

Unterricht im Club: Die Auswahl der Termine, der Räumlichkeiten und der Lehrer steht der Tanzschule generell frei. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Mitteilnehmern in dem von ihm besuchten Club. Die Betriebsferien der Tanzschule liegen in der Regel in der Hauptferienzeit.  Während dieser Zeit wird ein eingeschränktes Ferienprogramm angeboten.

Ruhende Mitgliedschaft: Es besteht kein aus dem Vertrag abzuleitender Rechtsanspruch auf eine ruhende Mitgliedschaft. Die Tanzschule entscheidet hier im Einzelfall aus eigenem Ermessen.

Kündigung der Clubmitgliedschaft: Kündigungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit grundsätzlich der Schriftlichkeit. Die Kündigung ist eigenhändig unterschrieben durch den Vertragsnehmer (oder dessen Rechtsnachfolger) und ausschließlich per Einschreiben mit Rückschein durchzuführen! Andere Formen der Kündigung (z. B. per E-Mail) oder die Kündigung durch Dritte sind ausgeschlossen und nicht wirksam! Maßgeblich für die Kündigungsfrist ist das Eingangsdatum des diesbezüglichen Einschreibens in der Tanzschule. Nach Eingang  gilt der Rückschein als Kündigungsbestätigung, zusätzliche Bestätigungen werden nicht versandt.  In Streitfällen ist der fristgemäße Eingang der Kündigung vom Kunden deshalb durch Vorlage des postalischen Rückscheins nachzuweisen.
Ein Widerruf der Kündigung kann bis zum Ende der Mitgliedschaft jederzeit  schriftlich erfolgen.  Ein Widerruf verpflichtet zur Fortführung der Beitragszahlung.  Sofern nach Ablauf der Kündigungsfrist durch den Vertragsnehmer aus eigener Veranlassung unaufgefordert weitere Zahlungen zum gekündigten Vertrag eingehen (z. B. durch Dauerauftrag), erklärt der Kunde hierdurch konkludent den Widerruf seiner Kündigung und die Fortführung des Vertrages zu den ursprünglichen Konditionen.  Da der Vertrag dann fortbesteht, stellt der Vertragsnehmer die Tanzschule mit Unterschrift auf diesem Vertrag ausdrücklich von der Rückzahlung dieser fortgezahlten Beiträge frei.

Teil C – Kurse und Club

Änderungen: Generell müssen alle nach Abgabe der Anmeldung eintretenden Änderungen vor Kurs- oder Clubmitgliedschaftsbeginn schriftlich mit der Tanzschule vereinbart werden. Der Kunde verpflichtet sich spätere Änderungen seiner persönlichen Daten der Tanzschule zeitnah und wahrheitsgemäß anzugeben.

Mündliche Vereinbarungen: Mündliche Zusatzvereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Fixierung auf dem Vertragsformular.

Haftungsausschluss: Die Ausübung des Tanzsportes in den Kursen und Clubs, sowie der Aufenthalt in den Räumlichkeiten der Tanzschule erfolgt auf eigene Gefahr. Für Personen- oder Sachschäden, die nicht von der Tanzschule oder deren Angestellten verursacht werden, übernimmt die Tanzschule keine Haftung. Eine Haftung für Schäden jeglicher Art, die außerhalb der Mieträumlichkeiten der Tanzschule entstehen, ist grundsätzlich ausgeschlossen. Für Diebstähle und Sachbeschädigungen innerhalb der Mieträumlichkeiten der Tanzschule besteht ebenfalls keine Haftung.

Ausschluss vom Unterricht: Die Tanzschule behält sich vor, Teilnehmer, die gegen die Hausordnung verstoßen, jederzeit vom Unterricht und Aufenthalt in der Tanzschule auszuschließen. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Kurshonorars. Gleiches gilt für Teilnehmer, die mit Zahlungen für einen zurückliegenden Kurs im Verzug sind, bis zur Begleichung der offenen Beiträge.

Kinderbetreuung: Eine Kinderbetreuung oder -beaufsichtigung findet nicht statt. Bei Schäden oder Verletzungen haften Eltern für Ihre Kinder.

Datenverarbeitung: Kundendaten werden von uns für die interne Verwendung verarbeitet. Im Einzelfall kann es erforderlich sein, dass Kundendaten aus Gründen unserer Systemsicherheit kurzfristig an einen Systemadministrator zu Wartungszwecken übermittelt werden müssen. Alle Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt

Fotos und Videoaufzeichnungen: Fotos und Videoaufzeichnungen in unseren Räumlichkeiten bedürfen unserer vorherigen Zustimmung. Von uns angefertigte Fotos und Filmaufnahmen werden uns durch das Betreten unserer Räumlichkeiten ausdrücklich erlaubt und auch zur Veröffentlichung freigegeben. Der Vertragspartner und die durch ihn angemeldeten Personen verzichten bei Betreten der Tanzschule Güth insofern urheberrechtlich auf das Recht am eigenen Bild.

Wirksamkeit der AGB: Mit der Unterschrift auf der Anmeldung erklärt der Kunde, dass er die in der Tanzschule am Infoboard ausgehängten AGB vor Abgabe seines Anmeldeformulars zur Kenntnis genommen hat und akzeptiert. Die AGB sind damit Bestandteil des Vertrages. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieser AGB der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen, bleiben die übrigen Teile in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.
Bei inhaltlichen Änderungen dieser AGB gilt im Einzelfall jeweils der Stand der AGB, welcher auf dem Vertrag abgedruckt und vom Kunden bei Vertragsabschluss unterschrieben wurde!

Gerichtsstand: Erfüllungsort und Gerichtsstand im Falle von Streitigkeiten ist Hamm.

Erweiterte AGB  (gültig ab 23.04.2006): Gerät der Kunde mit den Beitrags- oder Honorarzahlungen in Verzug, wird automatisch der Beitrag für die vereinbarte Gesamtlaufzeit des Vertrages fällig. Kosten eines Mahn- und/oder Inkassoverfahrens gehen zu Lasten des Kunden.

Erweiterte AGB  (gültig ab 01.04.2020):
Bei behördlich angeordneten Schließungen der Tanzschule ruht der Vertrag beidseitig unverschuldet.  Der Kunde schuldet bei Betriebsschließung keinen Beitrag, die Tanzschule schuldet keine Leistung.  Der Vertrag des Kunden verlängert sich nach dem Monat der Wiedereröffnung um die Anzahl der Schließungsmonate.  Bei Kunden, die aus eigener Veranlassung oder auf eigenen Wunsch während einer Betriebsschließung ihren Beitrag weiterzahlen, bleibt die Laufzeit des Vertrages für die Anzahl der weitergezahlten Monate unberührt.

Hinweis zur rechtlichen Klarstellung (nicht Bestandteil der AGB):

Auf Grundlage der Formulierungen in unseren AGB sind wir rechtlich von der Verpflichtung entbunden, den Kunden bei säumigen Zahlungen durch eine Mahnung in Verzug zu setzen (§ 286 BGB).  Der Zahlungstermin unserer Beiträge und Honorare ist stets kalendarisch bestimmbar. Der säumige Kunde gerät deshalb spätestens 30 Tage nach Fälligkeit des Beitrages oder des Kurshonorars automatisch in Verzug. 

Mit der Unterschrift verzichtet der Vertragsnehmer auf Einrede und erklärt seine Kenntnisnahme und sein ausdrückliches Einverständnis mit den vorstehend auf der Rückseite des Vertrages abgedruckten AGB der Tanzschule Güth.  Für den Nachweis über die Kenntnisnahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Tanzschule Güth reicht in Streitfällen jedoch die Unterschrift auf der Vorderseite des jeweiligen Vertrages!

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