11. Oktober 2024
Tanzschule Gueth, Hamm

Zur Aufhebung der Reglementierungen zum Pandemieschutz ab dem 02.04.2022

Liebe Kunden.  Ab dem 02.04.2022 gibt es im Land NRW betreffend unserer Gastronomie und Tanzschule keine kundenspezifischen gesetzlichen Reglementierungen mehr.  Die Corona-Pandemie ist aber definitiv noch nicht vorbei, die Inzidenzen in Deutschland bewegen sich vielmehr weiterhin auf einem sehr hohen Niveau!  Wir begrüßen deshalb grundsätzlich die gut gemeinten Empfehlungen unseres Gesundheitsministers Lauterbach: “Bitte tragen Sie freiwillig Masken in Innenräumen.  Lassen Sie sich von den Lockerungen jetzt nicht irritieren, die Gefahr, sich jetzt noch zu infizieren, ist so hoch wie nie zuvor. Das Tragen der Masken ist ein besonders wirksamer Schutz und sollte so viel wie möglich genutzt werden.”
Wir treffen im Ergebnis selbst aktuell zunächst keine eigenen Reglementierungen aufgrund unseres Hausrechts, sondern appellieren ausschließlich an Ihre Vernunft und Selbstverantwortung!
Wir selbst werden die Masken zu unserem und Ihrem Schutz in unseren Räumlichkeiten weiterhin überwiegend tragen und bitten Sie hiermit ausdrücklich, dieses wie bisher ebenfalls zu tun.  Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Unsere und Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen.
Ihr Team der Tanzschule Güth.

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