25. April 2024
Tanzschule Gueth, Hamm

Wir wünschen uns, dass wir alle gesund durch den Winter kommen!

Liebe Kunden.  Aufgrund des Inkrafttretens der neuen Corona Schutz Verordnung ist das Betreten unserer Tanzschule und die Teilnahme am Tanzunterricht in unseren Räumlichkeiten ab Mittwoch, den 24.11.2021, nur noch mit einem 2-G Status (Geimpft oder Genesen) möglich!  Tanzveranstaltungen führen wir auch weiterhin nicht durch!  Wir bitten Sie Ihren Impfstatus beim Betreten der Tanzschule unaufgefordert nachzuweisen.  Ihr Impfnachweis ist nach der Vorschriftenlage grundsätzlich unter Vorlage des Personalausweises zu erbringen.  Ferner bitten wir Sie um Verständnis, dass wir aus Gründen des Gesundheitsschutzes (allen Beteiligten drohen bei Nichtbeachtung hohe Strafen) die Kontrollen streng durchführen. Bitte verzeihen Sie uns, wenn Sie mehrfach kontrolliert werden, da wir den Impfstatus nur prüfen, aber nicht speichern.  In unseren Räumlichkeiten ist ferner grundsätzlich eine Maske zu tragen, die jedoch beim Tanzen abgenommen werden darf.  Ansonsten gelten nach wie vor die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln.
Vielen Dank vorab für Ihre Kooperation und liebe Grüße.
Ihr Team der Tanzschule Güth

 

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