Corona-Regelungen für den Tanzunterricht ab dem 17.12.2021
Liebe Kunden, zunächst ist klarzustellen, dass es sich bei unserem Tanzunterricht ausdrücklich nicht um Veranstaltungen im Sinne von § 2 Absatz 9 der CoronaSchVO NRW handelt! Die Tanzschule gilt nach der Verordnung auch nicht als […mehr anzeigen]